Der Entschluss zum Kauf einer Eigentumswohnung ist gefallen, und die passende Wohnung ist gefunden, entweder über ein Immobilienportal, eine Anzeige in der Zeitung oder mithilfe eines Immobilienmaklers. Je nachdem, ob es sich um den Weiterverkauf einer bereits bestehenden Wohnung oder um den Erstbezug einer Eigentumswohnung in einem Neubau handelt, konnte die Wohnung bereits besichtigt werden beziehungsweise in die Baupläne Einsicht genommen werden.
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