Viele Menschen möchten in einem Baudenkmal wohnen. Doch gerade beim Kauf eines denkmalgeschützten Hauses – oder einer Eigentumswohnung in einem Baudenkmal – sollten Interessenten besonders genau hinsehen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben und sich nicht mit unnötig hohen Kosten zu belasten.
Finanzierung sorgfältig planen – Reserven einkalkulieren
Wer in einem denkmalgeschützten Haus wohnt, schätzt vor allem das in der Regel einmalige Wohnambiente. Es muss nicht immer gleich eine historische Burg oder ein altes Schloss sein – auch ein liebevoll restauriertes Fachwerkhaus oder ein schönes Mietshaus aus der Gründerzeit eignen sich dafür sehr gut. Allerdings sollte man beim Kauf einer Denkmalimmobilie der Finanzierungsplanung ganz besondere Aufmerksamkeit widmen, denn dabei können insgesamt deutlich höhere Kosten anfallen als beim Kauf eines erst vor wenigen Jahren erbauten Objekts. Gerade bei Baudenkmalen werden über den Kauf hinaus oft zusätzliche Investitionen notwendig, um Schäden an der Bausubstanz zu beseitigen oder um den Wohnstandard heutigen Ansprüchen anzupassen. Handwerklich Begabte, die sich gern als Heimwerker betätigen, können zwar einiges an Kosten sparen, müssen dafür aber einen entsprechend hohen Zeitaufwand einplanen.
Gutachten einholen – Denkmalschutzauflagen klären
Der auch für jeden anderen Immobilienkauf geltende Rat, eine gutachterliche Beurteilung des betreffenden Objekts vornehmen zu lassen, sollte bei Baudenkmalen in jedem Fall beherzigt werden. Dabei sollte man möglichst einen Gutachter auswählen, der nachweislich über Erfahrungen bei der Beurteilung von Baudenkmalen verfügt. Darüber hinaus sollte man frühzeitig Kontakt zur zuständigen Denkmalschutzbehörde aufnehmen, um die zu beachtenden Denkmalschutzauflagen zu klären. Sonst besteht das Risiko, dass sich bereits fest eingeplante Baumaßnahmen später als nicht genehmigungsfähig erweisen.
Steuerliche Vorteile möglich
Neben dem Reiz der historischen Bausubstanz sind Baudenkmale für viele Immobilienkäufer auch aus steuerlichen Gründen attraktiv. Denn während zahlreiche steuerliche Förderungen im Immobiliensektor in den vergangenen Jahren abgeschafft worden sind, können im Zusammenhang mit Baudenkmalen nach wie vor erhöhte Absetzungen geltend gemacht werden. Auf für Selbstnutzer gibt es eine vergleichbare Regelung. Hierzu sollte jedoch stets ein Steuerberater konsultiert werden, weil der Erhalt der steuerlichen Förderung an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft ist.

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