In Zeiten eines unübersichtlichen Immobilienmarktes lohnt es sich, beim Verkauf einer Immobilie einen Makler einzuschalten. Aus Sicht des Verkäufers, der den Makler beauftragt seine Immobilie zu vermarkten, ist es Aufgabe des Immobilienmaklers, entsprechende Werbung für das Haus oder die Wohnung zu machen.

Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben des beauftragten Maklers Interessenten vorzuselektieren, Besichtigungstermine durchzuführen und den Verkäufer beim Immobilienverkauf in jeder Phase des Verkaufs zu unterstützen bis zum Notartermin. Gerade für Menschen, die ihre eigene Immobilie verkaufen möchten, aber nur wenig Fachwissen über die Wohnungs- und Immobilienbranche besitzen, ist ein Makler sehr wichtig.
Der wichtigste Punkt beim erfolgreichen Immobilienverkauf ist zunächst einen bestmöglichen Angebotspreis festzulegen, mit dem der Makler in die Bewerbung der Immobilie gehen kann. Grundlage des Angebotspreises ist der Verkehrswert Ihrer Immobilie. Der Wert der Immobilie wird mittels Verkehrswertermittlung bestimmt, welchem verschiedenen Verfahren zu Grunde liegen können (Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren). Auf den ermittelten Verkehrswert sollten Sie zwischen 5 bis 10 % aufschlagen, um einen bestmöglichen Angebotspreis festzulegen. Bei der Bestimmung des Angebotspreises wird Sie ein guter Makler professionell unterstützen, denn wenn Sie den Preis zu hoch ansetzen, dann werden Interessenten möglicherweise abgeschreckt. Aber natürlich sollte man seine Immobilie auch nicht unter Wert verkaufen.
Ein Makler ist beim Hausverkauf besonders sinnvoll, wenn man selbst wenig Zeit hat den Verkauf zu planen bzw. wenn man eventuell räumlich weit weg von der zu verkaufenden Immobilie wohnt. Der Immobilienmakler organisiert dann die oft zeitaufwändigen Besichtigung mit den Interessenten und führt Verhandlungsgespräche im Sinne der Interessen des Verkäufers.
Wie intensiv die Bemühungen eines Makler beim Verkauf Ihrer Immobilie sind, hängt zu allererst von der Maklerbeauftragung ab. In Sachen Maklerauftrag kann man zwischen verschiedenen Varianten wählen. Man kann zum seinen dem Immobilienmakler einen Alleinauftrag geben, so dass nur dieser Makler sich um die Vermarktung Ihrer Immobilie kümmert und dadurch auch zu entsprechenden Bemühungen verpflichtet ist. Bei einem allgemeinen Auftrag (= mündliche Erlaubnis) können auch mehrere Makler gleichzeitig eingeschaltet werden und man kann sich zusätzlich auch selbst um den Verkauf kümmern. Bei dieser Variante der Beauftragung kann ein Immobilienverkäufer nicht zwingend mit dem größten Engagement des Maklers rechnen, da er in dem Fall, wenn Sie die Immobilie selbst veräußern, keine Maklerprovision erhält.

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